zu 1.:
Jau, eine Prüfung müsste auch auf die Versand-Adesse und nicht die Default-Adresse oder Rechnungsadresse gemacht werden (die genannten Adressen können natürlich theoretisch identisch sein (und sind es wohl in den vielen Fällen auch)).
Man kann also auf der checkout_shipping
- wenn keine von der nicht belieferten Default-Adresse abweichende Versand-Adresse voliegt -
Eine Meldung ausgeben wie z.B.
"In das Land Ihrer vorliegenden Adresse liefern wir leider nicht.
Bitte geben sie eine abweichende Lieferadresse in einem Land in welches wir liefern an.
Wenn Ihnen dies nicht möglich ist, kontaktieren Sie uns bitte."
Im Länder-Dropdown bei Adress-Änderung auf der checkout_shipping tauchen ja auch nur die belieferten Länder auf.
Die Einstellungen bei Land auf die Liefer-Adresse zu beziehen ist anfangs nicht möglich.
Der Kunde kann ja eine beliebige hinterlegte Adresse auf der checkout_shipping auswählen oder eine neue anlegen.
Was die Berechnung der MwSt betrifft, so ist das Problem ja auch jetzt schon vorhanden,
wenn es denn so ist, daß die Entscheidung ob MwSt berechnet wird sich auf die Default- bzw. auf die Rechnungsadresse bezieht.
Die MwSt-Berechnung sollte sich natürlich immer auf die Versandadresse beziehen.
Das würde ebenfalls eine Meldung benötigen wenn ein Kunde auf der checkout_shipping seine Versand-Adresse abweichend von nicht-MwSt-pflichtig auf MwSt-pflichtig ändert,
nämlich die Meldung, daß nun Mwst berechnet wird, was sich sichtbar erst in der checkout_confirmation niederschlagen würde.
Wie auch immer man es löst, imho sollte es eine Lösung geben, denn das Problem welches ich im ersten Post bei Punkt 1. angesprochen habe existiert ja nun.
Gruß,
noRiddle