Dieses gesamte Thema darf man sich gerne getrost schenken, wenn man sich von Anfang an zu 100% rechtskonform verhält. Keine Minischift. Keine unzulässigen Formulierungen in den AGB. Klar verständlich geschriebene AGB. Aktiven Datenschutz auch tatsächlich betreiben und nicht nur in den AGB und im Impressum erwähnen (z.B. Datensicherungen mit Backup-Systemen machen). Regelmäßige Stichprobenkontrollen / Updates durchführen. Den Webshop so aufbauen als ob es ein echtes Ladengeschäft wäre. Ordnungsgemäße, steuerrechtlich korrekte Rechnungen erstellen, Lieferscheine beifügen. Eigentlich das gesamte 1x1 des Einzelhandels. Korrekte Preisauszeichnung. Höchstmöglich Transparenz bieten.
Oder kurz gesagt: Sich einfach an die Gesetze halten.
Zitat Anfang - Es ist der Link zu der PDF in dem Beitrag -
(Quelle:
http://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=19083.msg179720#msg179720 )
A. Problem
Ziel des Gesetzentwurfs ist ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abo- und Kostenfallen im Internet, die sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt haben. Unternehmen sollen mit dem Gesetzentwurf verpflichtet werden, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die wesentlichen Informationen zu einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr – insbesondere den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung – klar und verständlich zur Verfügung zu stellen. Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr über eine entgeltliche Leistung eines Unternehmens sollen künftig nur zustande kommen, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass sie oder er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Zur Angleichung an den Wortlaut der EU-Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher vom 25. Oktober 2011 wird ausdrücklich klargestellt, dass die wesentlichen Vertragsinformationen auch „in hervorgehobener Weise“ zur Verfügung zu stellen sind. Die Regelung über das Zustandekommen eines Vertrages wird verständlicher formuliert. Schließlich wird eine Änderung des Wohnungseigentumsgeset- zes in den Gesetzentwurf aufgenommen, was eine Änderung der Bezeichnung des Gesetzes zur Folge hat.
Zitat Ende
Dies liese sich wie folgt regeln. Am Ende des Bestellprozesses steht da, zu Beginn der Lesehöhe, ein Vermerk. "Mit klick auf die Schaltflächte Bezahlen (oder ähnlich je nach Shop) akzeptieren Sie unsere AGB und bestellen hiermit rechtsverbindlich.
Man kann daraus auch eine Grafik machen. Diese Nachricht auch manuell in den Warenkorb hinterlegen.
So genug vorgekaut - Schlucken könnt ihr alleine, sprich Ausformulieren könnt ihr selbst. Am besten mal den Verbraucherschutz Guide durchlesen und in einfachen nicht jurtisch formulierten Worten (selbst Juristen haben oft damit ihre Probleme) dahinschreiben.