Antwort #9 am: 05. September 2011, 08:12:39
Hallo Michael,
zum Design haben hier ja einige schon etwas gesagt, da bedarf es eigentlich keiner weiterer Erwähnung. Eines nur: Das Sortiment ist ansich ziemlich toll und interessant, aber hierfür bedarf es aus meiner Sicht erst recht ein ansprechendes Design, das sollte evtl. überlegt werden. Auch findet sich dein Flammen-Icon im Kopfbereich deines Shops nicht in gleicher Weise wieder, vielleicht sollte da mal über eine Art Unternehmensidentität nachgedacht werden, das macht in jedem Falle Sinn. Das "stille" Feuer in der Kopfgrafik reist mich jetzt nicht vom Hocker. Übrigens, falls es noch nicht erwähnt wurde, die Box Kundengruppe kannst du getrost rausnehmen, die braucht niemand (weiß gar nicht, warum es das als Box überhaupt gibt).
Jetzt zu den rechtlichen Aspekten:
1. In den Listing-Ansichten bietest du dem Kunden die Möglichkeit Artikel sofort in den Warenkorb zu legen. Das ist, wie momentan geregelt, nicht zulässig, da der Kunde vorher nicht über alle exakt anfallenden Kostenbestandteile informiert wurde. Denn die genauen Versandkosten sind nicht bekannt. Aus diesem Grunde sollte diese Möglichkeit sofort auskommentiert werden.
2. Zu den Versandkosten im Detail. Die Kosten sind keineswegs klar und verständlich aufgeschlüsselt, weil der Kunde mangels Größen- bzw. Gewichtsangaben gar nicht erkennen kann, was das einzelne Produkt für Versandkosten verursacht. Das muss dieser aber problemlos berechnen können, bevor er einen Artikel in den Warenkorb legt. Außerdem sind die Hinweise rauszunehmen, dass der Versand bei Hermes bzw. DHL bis 500 Euro versichert ist - das ist Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Ich würde überhaupt darüber nachdenken nur einen Versender anzubieten, denn dann ersparst du dir bei jedem Produkt die Ausgabe von sowohl Gewicht und Abmessungen.
3. Die Widerrufsblehrung ist noch die alte und sollte aktualisiert werden, in 2 Monaten besteht Abmahngefahr. Zudem ist § 7 der AGB unzulässig.
4. Unzulässig ist ebenfalls die § 12 getroffene Gerichtsstandvereinbarung.
Fazit: Momentan bestehen durch die rechtlichen Regelungen Abmahngefahren, so dass ich nur empfehlen kann, den Shop zunächst in den Wartungsmodus zu versetzen und die Rechtstecte von einer geeigenten Person anpassen zu lassen.
Ich kann dir hierbei gern unterstützen, musst es nur mitteilen, dann nehme ich Kontakt mit dir auf.
Gruß
Thomas
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